swissTalk-News |
Eingetragen von sysop am 31.10.2011
Geschätzte Community
Der Beobachter möchte die im Artikel erwähnten Behauptungen offensichtlich nicht durch ein gerichtliches Verfahren prüfen lassen und hat die Gegendarstellung von Swisstalk nun doch publiziert:
Gegendarstellung von Swisstalk im Beobachter
Ausgabe Nr. 22 vom 28. Oktober 2011
auf den Artikel "Kommst du in die Sauna mit mir?" im Beobachter Nr. 17/2011
Dieser Artikel hat den Eindruck erweckt, die Chat-Platform SWISSTALK sei ein Forum, wo Männer ihre Phantasien ausleben und sich an Minderjährige heranmachen würden und überdies würde dieses Verhalten von den Betreibern auch noch geduldet. Dies trifft nicht zu. SWISSTALK richtet sich an Erwachsene, nur 0.5% der Nutzer sind minderjährig. Der Nutzer verpflichtet sich, SWISSTALK nur zu legalen Zwecken zu nutzen und keine Strafrechtliche relevanten der unsittlichen Inhalte zu verbreiten. Die Einhaltung dieser Regeln wird von SWISSTALK strikte überprüft und bei Missachtung mit Sperrung des Nutzers durchgesetzt.
Ferner wird im Artikel behauptet, eine Testperson hätte sch unter dem Pseudonym "ballerina15" eingeloggt. Ein solches Pseudonym hat auf unserem Server nie existiert.
Des Weiteren wird im Artikel dargelegt, dass sich im erwähnten Fall nie ein Moderator eingeschaltet habe, was impliziert, dass SWISSTALK trotz Kenntnis der Sachlage untätig blieb. Die Testperson hat aber stets private Unterhaltungen im Chat geführt. die für einen Moderator (im Gegensatz zum öffentlichen Chat) aus Datenschutzgründen nicht einsehbar sind. Ebenfalls hat die Testperson nie einen Vorfall bei einem Moderator gemeldet, weshalb ein Einschreiten nicht möglich war.
Dass die Betreiber von SWISSTALK empört auf die Recherchen der Testperson reagierten und diese als unzureichend und heuchlerisch bezeichneten, trifft so nicht zu. Die Betreiber sind einzig verärgert darüber, dass der Artikel einen Sachverhalt aufführt, der sich so, wie geschildert, nicht zugetragen hat.
Gemäss den Recherchen der Betreiber von Chatmania hat auch auf deren Plattform nie ein Benutzerkonto mit Namen "ballerina15" existiert. Auch hat der im Artikel erwähnte Gesprächsverlauf von "juerg_m" auf Chatmania nie stattgefunden. Für die Betreiber der genannten Plattformen bleibt daher der Zweifel bestehen, dass der im Artikel erwähnte Sachverhalt überhaupt jemals stattgefunden hat. Herr Hostettler konnte den Betreiber trotz Aufforderung bis zum heutigen Tag nicht einen einzigen Beleg für seine "Story" vorlegen.
Freundliche Grüsse
SWISSTALK
Eingetragen von sysop am 27.08.2011
Werte Community
Der Journalist Otto Hostettler des Beobachters hat im Zuge seiner Kampagne auf seinem Blog weitere Aussagen zu Swisstalk verbreitet. Diese möchten wir Euch selbstverständlich nicht vorenthalten:
Im Sinne einer ausgewogenen Berichterstattung erlauben wir uns zu den Aussagen von Herrn Hostettler, in den Kommentaren zum Artikel zu Swisstalk auf "Otto Hostettler's Blog", vorab folgende Kritik abzugeben:
Hostettler: Ihren Hinweis, Belästigungen der KOBIk zu melden, kann ich nur unterstützen. Selbstverständlich könnten auch die Chatbetreiber bei KOBIK Meldung erstatten. Leider tun sie das fast nie.
Swisstalk: Wir sehen aus Sicht der Chat-Betreiber keinen Grund wieso Belege, die auf die Erfüllung eines Straftatbestandes hinweisen, dem KOBIK nicht gemeldet werden sollen und tun dies auch. Konnte im Zusammenhang mit Ihrer Recherche ein Fall dem KOBIK übergeben werden?
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Hostettler: Ich hätte noch schreiben sollen, dass gesperrte User unter Angabe der gleichen Handynummer neue Accounts eröffnen können (bei Swisstalk). Also auch in diesem Bereich die Kontrolle mangelhaft ist.
Swisstalk: Diese Aussage ist nicht korrekt. Eine gesperrte Mobilnummer kann auf Swisstalk nicht mehr für eine erneute Aktivierung eines Benutzerkontos verwendet werden.
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Hostettler: Ich hätte aber auch erwähnen sollen, dass Swisstalk einer Frau, die sich nach einer moderierenden Frau erkundigte, mitgeteilt wurde, es gebe unter den moderierenden nur Männer.
Swisstalk: Swisstalk gibt aus gut vorstellbaren Gründen nicht bekannt, ob es sich bei einem Moderator um eine weibliche oder männliche Person handelt. Wir machen Sie aber gerne mit einem weiblichen Moderator von Swisstalk bekannt.
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Hostettler: Ich hätte aber auch ausführen sollen, dass die Altersangabe beim Benutzername ein völliger Witz ist, weil dies gar nicht kontrolliert wird. Weshalb ich das weiss? Weil zig User in ihrem Profil ihr tatsächliches Alter angeben, das vom offiziellen Alter teils stark abweicht. Und weil zig Nutzer (z.B. bei Swisstalk) ein Scherzalter angeben (85, 91, 100).
Swisstalk: 13 Nutzer geben auf Swisstalk ein Alter über 85 Jahren an. Die Nutzer können grundsätzlich über die Altersangabe Ihres Pseudonyms frei entscheiden. Auf Swisstalk und sicher auch auf anderen Chats werden aber laufend neue Funktionen integriert, die den Nutzer zu korrekten Altersangaben hinbewegen. Eine Sperre erfolgt, wenn die Altersangaben für andere Zwecke missbraucht werden. Ihre Recherche hat im Übrigen diese Freiheit auch in Anspruch genommen. Bitte respektieren Sie zudem, dass mit den Anschuldigungen in Ihren Berichten nicht zu Spassen ist.
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Hostettler: Leider habe ich es ausserdem verpasst zu schreiben, dass auch die angeblich manuelle Kontrolle der Profilbilder nicht funktioniert (Swisstalk). Ansonsten wäre der nackte Hintern eines Users wohl kaum aufgeschaltet worden.
Swisstalk: Auch die Profilbilder dürfen unsere Nutzer "leider" frei wählen, sofern diese nicht gegen das Gesetz oder die AGB von Swisstalk verstossen und sich niemand aus der Community daran stört. Swisstalk teilt hier auch nicht immer den Humor oder den Geschmack der Nutzer. Die Meisten begnügen sich zum Glück aber mit einem Portraitbild. Sie werden vermutlich noch oft und auch in der Öffentlichkeit ein nacktes Hinterteil antreffen müssen.
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Hostettler: Ja, leider wurde der Bericht aufgrund der Recherche einseitig. Die Mängel und Missstände sind zu stark gewichtet worden. Das trifft zu. Aber leider ist es nötig, weil viele Eltern schlicht nicht wissen, was ihren Kindern widerfährt, wenn sie sich in solchen Chatrunden einloggen.
Swisstalk: Wollen Sie damit sagen, dass der Zweck Ihrer Berichte alle Mittel geheiligt hat…?
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Hostettler: Leider liegen mir aber auch Beispiele von Usern vor, die sich bei Moderatoren beschwerten und in der Folge selber gesperrt wurden.
Swisstalk: Bitte überlegen Sie selbst, ob eine solche Massnahme aus Sicht eines Chat-Betreibers einen Sinn ergeben würde.
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Hostettler: Zur Kontrolle des Alters: ich glaube, es ist nicht an mir, Ihnen technische Möglichkeiten einer Kontrolle aufzuzeigen.
Swisstalk: Es ist auch nicht Aufgabe der Chat-Betreiber, Sie auf sachliche Mängel in Ihren Berichten hinzuweisen. Offensichtlich verlangen Sie aber überprüfte Namen- und Altersangaben im Internet. Die SMS-Aktivierung bietet im Falle einer strafbaren Handlung, eine zusätzliche und zuverlässige Möglichkeit, um über den entsprechenden Mobilanbieter Angaben zu einem betreffenden Nutzer in Erfahrung zu bringen.
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Hostettler: Aber wenn man schon auf die Schnelle eine Hand voll User findet, die in ihrem Profil explizit schreiben, ihr Alter sei nicht XX wie beim Nickname angegeben, sondern YY, dann läuft definitiv etwas falsch.
Swisstalk: Die zitierten Aussagen deuten darauf hin, dass diese Nutzer Ihrem Glück hier leider selbst im Wege standen. Die Nutzer geben selbst Ihre Geburtsdatum an.
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Hostettler: Diese Leute verstossen ja offentlichtlich gegen die AGBs und könnten ohne weiteres gesperrt werden.
Swisstalk: Bitte zeigen Sie uns, wo diese Bedingung in den AGB von Swisstalk zu finden sein soll.
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Die zunehmend unhaltbaren Aussagen in den Berichten des Journalisten werfen aus Sicht der genannten Chat-Betreiber immer mehr Fragen zur Motivation sowie der Recherche von Herrn Otto Hostettler auf. Swisstalk wird nun die Berichte genau prüfen und in Kürze weitere Informationen dazu abgeben.
Wir danken an dieser Stelle der Community für die tatkräftige Unterstützung im Zusammenhang mit der Berichterstattung von Herrn Otto Hostettler.
Freundliche Grüsse
SWISSTALK
Eingetragen von sysop am 24.08.2011
Werte Community
Im Folgenden findet Ihr den Artikel des Journalisten Otto Hostettler vom Beobachter sowie den Kommentar von Swisstalk dazu:
«Kommst du in die Sauna mit mir?»
Text: Otto Hostettler
Bild: Rudi-Renoir Appoldt
Beobachter Ausgabe: 17/11 Artikel des Beobachters
Viele Eltern haben keine Ahnung, was ihre Kinder im Internet anstellen. Auf Chat-Plattformen etwa treffen sie auf Männer, die vor allem eines wollen: Sex.
Die Frage kommt unverblümt, gleich nach einem kurzen «Hoi, wie gaat s?». Ein 27-jähriger Thuner, der auf einer Schweizer Chat-Plattform soeben ein 15-jähriges Mädchen angesprochen hat, will wissen, ob sie Leggins oder Minirock trage – und schreibt gleich dazu: «Chönntisch du es iPhone und e iPod bruche?» Als Gegenleistung verlangt er unverblümt, das Mädchen solle sich vor ihm ausziehen. Als sie zögert, spricht er plötzlich davon, 500 Franken zu zahlen, wenn sie ihn bei sich zu Hause besuche: «Wenn hettisch denn Zit?» (siehe nachfolgende Bildgalerie).
Was von den Plattform-Betreibern als virtueller Klatsch-und-Tratsch-Treffpunkt angepriesen wird, ist in der Realität vielfach ein Ort, wo Männer ihre Phantasien ausleben. Mehr noch: Sie machen sich offensichtlich über diese Internetseiten auch an Minderjährige heran. Ihre Absicht ist klar, die Männer wollen sie in der Realität treffen. Eine Stichprobe des Beobachters zeigt Erschreckendes: Auf den bekanntesten Chat-Plattformen der Schweiz (Swisstalk.ch, Chatmania.ch und Partyguide.ch) spielt sich, was das Verhalten der Männer gegenüber Minderjährigen betrifft, mehr oder weniger das Gleiche ab.
Betreiber fühlen sich nicht verantwortlich
Eine Testperson des Beobachters meldete sich auf den gängigsten Chat-Foren unter der Identität einer 15-Jährigen an. «Ballerina15» wählte sich dabei an unterschiedlichen Tagen jeweils vormittags oder nachmittags über mehrere Wochen hinweg in die Klatschrunden ein. Der Jüngste, der die fiktive Minderjährige ansprach, war knapp 20, der Älteste ein 68-jähriger Zürcher mit Enkelkind. Alle wollten nur das eine. In keinem Fall schritt ein Moderator ein.
Die Männer kamen jeweils rasch auf den Punkt: Der 43-jährige Solothurner «raffi» erkundigte sich nach einem kurzen Begrüssungsgeplänkel, ob «ballerina15» grosse Brüste habe, und drängte sie, mit ihm in die Sauna zu gehen. «Lucca333» wollte seiner Phantasie mit «dirty talks» (schmutzige Gespräche) freien Lauf lassen. Ein anderer bot «tausend Franken oder mehr», wenn sich «ballerina15» mit einem oder mehreren Männern beim Sex filmen lasse. Dazu nannte er auch gleich die Stellungen, die sie einnehmen müsste. Die Teenagerin erkundigte sich, ob sich durch ihr Alter keine Probleme ergeben würden. Die Antwort: «Solange du nicht zur Polizei rennst, nicht.» Hinter dem Pseudonym, so ergab die Recherche des Beobachters, steckt ein Anbieter harter Pornographie.In den Dialogen waren viele Männer «ballerina15» gegenüber erstaunlich ausauskunftsfreudig. Sie teilten nicht nur ihre (sexuellen) Bedürfnisse mit, sondern auch Namen, Wohnort, teils sogar Handynummern und E-Mail-Adressen, auch ungefragt. Einige forderten «ballerina15» auf, doch auf den Chat-Dienst von Microsoft (msm) zu wechseln. Damit liegt das Gespräch vollständig im privaten Rahmen, und das Gegenüber kann erst noch mit einer Kamera online betrachtet werden.
Andere Dialoge setzten sich auf Drängen der Männer per E-Mail fort. Mehrere schickten «ballerina15» Bilder zu, auch solche aus dem Genitalbereich. Ein Mann versuchte noch Wochen nach dem Chat, «ballerina15» zu einem nachmittäglichen Besuch in einem Hotel zu überreden.
Die Betreiber der Chat-Plattformen geben sich lammfromm. Sie betonen auf ihren Websites, man halte sich an das Gesetz, toleriere keinen Missbrauch und verabscheue den Missbrauch von Kindern. Wer sich belästigt fühle, könne den Urheber dem Betreiber melden oder sperren
Eine Testperson des Beobachters gibt sich in Schweizer Chatrooms als 15-jähriges Mädchen aus – unter dem Namen «ballerina15». Nach wenigen Minuten machen sich mehrere Männer an sie heran. Auszug aus dem Originalprotokoll.
«Wir geben unser Bestes»
In der Realität scheren sich die Betreiber wenig darum, dass ihr Angebot für zwiespältige und teils sogar für illegale Aktivitäten benutzt werde. Mehr noch: Die Betreiber können sexuelle Belästigungen nur bedingt vermeiden. Je nach Plattform können zwei Dialogpartner in einen privaten Bereich des Forums wechseln, wo der Moderator gar keinen Einblick mehr hat oder wegen der gleichzeitig geführten Chats die Situation nicht überblicken kann.
Swisstalk, wo die Beobachter-Testperson auf besonders viele Männer gestossen ist, die «ballerina15» zu Sex treffen wollten oder ihr anderweitige Angebote unterbreiteten, reagiert empört und bezeichnet die Recherche als «unzureichend» und «heuchlerisch», wie Inhaber Manuel Achermann festhält. Trotzdem gibt er an, «mehrmals pro Woche» würden Chat-Benutzer Belästigungen oder «Geldangebote von/an Erwachsene/n» melden. Swisstalk soll in den letzten drei Jahren fast 3000 User gesperrt haben. Zu polizeilichen Ermittlungen sei es aber nie gekommen, heisst es.
Partyguide.ch, wie der Beobachter ein Produkt des Axel-Springer-Verlags, gibt zu, dass «ab und zu wieder mal schwarze Schafe auffallen». Allerdings stehe es jedem User offen, mit einer speziellen Funktion andere User zu blockieren oder Belästigungen dem Support zu melden. Bei Chatmania.ch heisst es: «Wir geben unser Bestes, aber können natürlich keinen 100-prozentigen Schutz garantieren.» Verdächtige Teilnehmer würden der Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität des Bundes gemeldet.
Strafrechtlich haben die Chat-Anbieter trotzdem wenig zu befürchten. Immer mal wieder schnappt die Polizei zwar einen Chat-Nutzer, der drauf und dran ist, sich mit einer Minderjährigen einzulassen – so zum Beispiel kürzlich im Kanton Zug, wo sich ein 43-Jähriger mit einer 13-Jährigen für sexuelle Handlungen treffen wollte.
Doch auch wenn diese Fälle vor Gericht kommen, bleiben sie Einzelfälle. Zudem hat ein Gerichtsverfahren für die Männer lediglich geringe Konsequenzen, wie ein anderer Fall zeigt. Im Frühling musste sich ein 28-Jähriger in Zürich vor Gericht verantworten, weil er sich in einem Chatroom mit einer 14-Jährigen zu Sex verabredet hatte. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 290 Tagessätzen zu 100 Franken und einer Busse von 1000 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das zuständige Bundesamt bleibt untätig
Erwischt wird trotz der offensichtlichen Vielzahl an potentiellen Straftätern nur ein Bruchteil. Die Behörden begründen das mit der Gesetzgebung. Denn mit der neuen Strafprozessordnung ist in vielen Kantonen (darunter auch Bern und Zürich) Anfang Jahr eine Gesetzeslücke entstanden. Die Kantone hatten es nämlich verpasst, rechtzeitig auf ihrer Ebene die rechtliche Basis zu schaffen, damit ihre Polizei in Chaträumen künftig verdeckt ermitteln kann. Doch inzwischen wäre das längst wieder möglich. Die Kantone haben dazu mit dem Kanton Schwyz (der als einer der wenigen Kantone die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt) eine Vereinbarung unterzeichnet, wonach der Bund solche Ermittlungen durchführen kann – unter dem Recht des Kantons Schwyz.
Allerdings scheint die virtuelle Streifenpolizei inexistent. Schon letztes Jahr, also noch unter der alten Strafprozessordnung, waren die Behörden nicht durch übermässige Aktivität aufgefallen. Gemäss Jahresbericht der staatlichen Koordinationsstelle für Internetkriminalität hat das Bundesamt für Polizei 2010 kein einziges Verdachtsdossier in diesem Bereich erstellt. Im Vorjahr waren es noch 24 Verdachtsfälle, die der Bund aufgrund seiner Monitoring-Tätigkeit den Strafverfolgungsbehörden übergab. In wie vielen Fällen in diesem Jahr die Koordinationsstelle für Internetkriminalität bisher verdeckt ermittelte, ist nicht klar. Zahlen gibt sie nicht bekannt.
Herr Otto Hostettler wollte oder konnte Swisstalk bis dato keine Belege für den von Ihm beschriebenen Vorfall vorlegen, Swisstalk hat daher den Sachverhalt auf Grundlage der Angaben im Artikel geprüft und erlaubt sich, folgenden Kommentar dazu abzugeben:
Gemäss der Datenbank von Swisstalk gab es auf Swisstalk zu keinem Zeitpunkt ein Pseudonym mit Namen "ballerina15" oder ein Pseudonym mit ähnlicher Schreibweise und den erwähnten Altersangaben und dies obwohl Herr Hostettler behauptet, dass die drei genannten Plattformen, also auch Swisstalk, mit diesem Pseudonym getestet wurden. Die beiden einzigen Pseudonyme welche vom Namen her in Frage kommen würden sind: "Ballerina23" (27) letzter Login am: 29.11.2010 und "Ballerinas90" (21) letzter Login am: 04.05.2009. Der Zeitpunkt des letzten Logins sowie die Altersangaben der beiden Pseudonyme schliessen aber einen Zusammenhang aus.
Es wurde auch nie ein Pseudonym mit Namen "Lucca333" oder "juerg_m" auf Swisstalk aktiviert, obwohl Herr Hostettler den Lesern mit der Darstellung "Auszug aus dem Originalprotokoll" im Artikel suggeriert, dass der Gesprächsverlauf zwischen "ballerina15" und "juerg_m" so auf Swisstalk stattgefunden hat. Ein Pseudonym mit Namen "raffi" existiert in der Tat auf Swisstalk. Dieses Pseudonym ist aktiviert, wurde aber seit dem 02.09.2009 nicht mehr genutzt.
Für Swisstalk ist aufgrund dieser Fakten nicht nachvollziehbar, wie der von Herrn Otto Hostettler beschriebene Vorfall stattfinden konnte, ohne dass die erwähnten Pseudonamen resp. Benutzerkonten auf Swisstalk existierten. Datenbanken lügen nicht.
Freundliche Grüsse
Swisstalk
Eingetragen von sysop am 20.07.2011
Geschätzte Community,
Anbei die Antwort des Journalisten Otto Hostettler vom Beobachter auf die Stellungnahme von Swisstalk:
besten Dank für Ihre ausführliche Antwort auf meine Anfrage. Sie erreichte mich während meiner Ferien, weshalb ich Ihnen erst heute antworten kann.
Sie verlangen mit Ihrer Ausführung, dass Sie Ihre Aussagen vor der Publikation "autorisieren" können und vorgängig "Belege" einsehen wollen. Dazu Folgendes:
- Selbstverständlich kann ich meine Recherchen belegen, allerdings sehe ich es nicht als notwendig, Ihnen diese vorzulegen. Sie belegen Sachverhalte, die ich konkreten Nutzern Ihrer Plattform vorwerfe und diese gegebenenfalls in meinem Artikel erwähne. Von Ihnen selbst habe ich lediglich um eine Stellungnahme zum Betrieb der Plattform angefragt. Wie bereits erwähnt sind wir mit unserer Versuchsanordnung nicht auf Einzelfälle zwiespältiger Chatter gestossen, sondern auf eine ganze Reihe. Praktisch bei sämtlichen Dialoge ging es darum, dass Chatter unsere Testperson zu einem Treffen drängten - eindeutig hinsichtlich sexueller Handlungen.
- Da Ihre Antwort zu meinen Fragen bereits schriftlich vorliegt, erübrigt sich eine zusätzliche Autorisierung Ihrer Aussage. Schriftliche Autorisierungen von Aussagen erfolgen lediglich im Nachgang eines mündlichen/telefonischen Gesprächs, bei dem der Journalist die Aussagen der Auskunftsperson zusammenfasst. Selbstredend macht es im vorliegenden Fall nicht Sinn, dass Sie ein zweites mal "genehmigen" wollen, was Sie mir bereits vorgängig schriftlich zugestellt haben. Anders gesagt: Ich werde mir erlauben, aus Ihrer Stellungnahme zu zitieren, soweit es mir zur Information der Leserschaft als angebracht erscheint.
Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen.
Freundliche Grüsse
Otto Hostettler
Beobachter
Wir denken, wir haben dieser Antwort nichts mehr anzufügen.
Freundliche Grüsse
Swisstalk
Eingetragen von sysop am 03.07.2011
Für alle Interessierten,
Anbei die Antwort von Swisstalk auf die Anfrage des Journalisten Otto Hostettler vom Beobachter, der "Schweizer Konsumenten- & Beratungszeitschrift mit Profil" (Axel Springer Verlag):
---Textanfang---
Sehr geehrter Herr Hostettler
Wir, die Betreiber und die grosse Mehrheit der Swisstalk-Community verabscheuen den Missbrauch von Kindern, verbotene Pornografie, Rassismus wie auch die Belästigung oder Beleidigung eines jeden Menschen und unterstützen das KOBIK, die "Aktion gegen Kinderporno", die Justiz sowie jeden Besucher, der nach objektiver Betrachtung des Sachverhaltes, gerechtfertigt, rechtliche Schritte einleiten will.
Darüber hinaus erarbeitet Swisstalk seit Bestehen fortlaufend neue Massnahmen und technische Anpassungen, um diesen gesellschaftlichen Herausforderungen entgegenzuwirken. Auch wird die Einhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verhaltensregeln von Swisstalk seit einigen Jahren so konsequent mit Sperren durchgesetzt, dass dies selbst bei Besuchern mit konservativer Betrachtungsweise und manchmal vielleicht mit Recht, als unverhältnismäßig angesehen wird.
Die Swisstalk-Community ist aufgrund dieser Bedingungen leider insbesondere für Jugendliche zunehmend weniger attraktiv geworden. Das Durchschnittsalter aller Besucher beträgt gemäss Nielson online Rating 38,8 Jahre und der Anteil der Besucher zwischen 0 - 17 Jahren 0%. Seit Beginn 2011 zeigen noch 31 Besucher mit einem Alter von 13 bis und mit 17 Jahren auf der Platform Aktivität. Darin enthalten sind vermutlich auch Ihre und weitere Testpersonen.
Wie alle Sportclubs, Schulen, Kinderheime, Kirchen und auch Familien ist auch Swisstalk auf die Kooperation der Gesellschaft angewiesen. Konkret bedeutet dies in der Swisstalk-Community, dass weibliche und auch männliche Betroffene aber auch Zeugen, Gebrauch von den hierfür vorgesehenen Funktionen und Meldemöglichkeiten machen.
Daher erachten wir Ihre Recherche als unzureichend und die undifferenzierten Unterstellungen an uns Betreiber und Moderatoren, die jeden Tag mit viel freiwilliger Arbeit gegen dieses Problem ankämpfen, als wenig sachdienlich, wenn nicht gar kontraproduktiv und heuchlerisch. Wenn Sie vielleicht bereits Morgen unter dem Druck des Sommerlochs stehen, "journalistisch" verwertbares Material zu bekommen, kämpfen wir und die Community-Mitglieder weiter gegen diese uralten gesellschaftlichen Probleme an.
Zu Ihren Fragen:
Offensichtlich dient Ihre Plattform dazu, dass (ältere) Männer unter dem Vorwand der harmlosen Plauderei ihre sexuellen Phantasien ausleben können und sich mit Hilfe Ihrer Plattform minderjährige Frauen treffen können. Oder noch schlimmer: Ihre Plattform dient Herstellern harter Pornografie als Rekrutierungshilfe. Frage: Widerspricht diese Tatsache nicht der auf Ihrer Webseite publizierten Absicht Ihrer Plattform?
Jeder Missbrauch einer Infrastruktur, Einrichtung, Institution, Sache etc. widerspricht offensichtlich deren Absicht. Ihre Frage ist daher rein rhetorisch.
Die Community-Mitglieder können sich persönliche Nachrichten zukommen lassen. Die Inhalte dieser privaten Nachrichten (farblich im Chat für den Nutzer unterlegt und damit von einer öffentlichen Nachricht unterscheidbar) sind aus Respekt vor dem Recht der Besucher auf den Schutz Ihrer persönlichen Daten sowie unter Beachtung des Fernmeldegesetzes, für Moderatoren aber nicht sichtbar.
Da Sie von Tatsachen sprechen und schwere Vorwürfe gegen die Besucher von Swisstalk erheben, stellt sich für Swisstalk die Frage, wieso Sie den von Ihnen beschriebenen Sachverhalt nicht mit konkreten Beweisen untermauern. Sie verhindern somit, den Ausschluss der fehlbaren Nutzer vom Chat sowie eine allfällige strafrechtliche Verfolgung der von Ihnen angeschuldigten Täter und helfen den möglichen zukünftigen Opfern wenig. Ihre Testanordnung stellt bei uns daher leider die angebliche Motivation Ihrer Anfrage in Zweifel.
wie stellen Sie sicher, dass minderjährige Chat-Teilnehmerinnen nicht sexuell belästigt werden?
Die AGB von Swisstalk verlangen seit Juli 2006 von allen Nutzern nach Abschluss der Anmeldung eine Aktivierung per Premium-SMS über die Kurzwahl-Nummer 959 (Kosten einmalig CHF 1.--, kein Abo). Die Wahl von Kurzwahl-Nummern ist gemäss unseren Informationen bei allen Mobilabos für Jungendliche unter 16 Jahren bei Schweizer Anbietern gesperrt. Die Aktivierung über eine Mobilnummer eines ausländischen Anbieters ist nicht möglich. Die Kosten der Aktivierung, werden auf der Telefonrechnung belastet und sind auch für Eltern somit ersichtlich.
Gemäss unseren Informationen verfügt Swisstalk als einzige Community-Platform in der Schweiz, zusätzlich zu den Verbindungsdaten, über die Mobilnummer der Besucher als ergänzende Information zur eindeutigen Identifikation jedes Pseudonyms um eine allfällige strafrechtliche Untersuchung zu vereinfachen. Die SMS-Aktivierung dient zudem als technische Möglichkeiten, einen erneuten Login, nach einer erfolgten Sperre, zu erschweren.
Besucher welche ein Alter unter 16 Jahren angeben, werden nach Möglichkeit von den Moderatoren persönlich auf die Verhaltensregeln im Chat hingewiesen. Zudem werden diese Besucher gebeten, sich nach 23:00 nicht mehr im Chat aufzuhalten. Wenn einer dieser Besucher nach mehreren Logins auf die Anfragen der Moderatoren nicht reagiert hat, wird das betreffende Benutzerkonto gesperrt.
Die von den Nutzern hochgeladenen Bilder im Portrait werden vor der Veröffentlichung von Swisstalk manuell geprüft. Ansonsten kann kein Bildmaterial direkt über die Platform zugestellt werden.
Swisstalk bietet auch zahlreiche Funktionen:
Auch kann jeder Besucher das Fehlverhalten eines anderen Besuchers beim Support oder bei einem der Moderatoren melden. Nach eingehender Überprüfung aller Moderatoren- und Supportmeldungen und nach erneuter Befragung aller Mitarbeitenden, konnten wir keine entsprechende Meldung oder andere Auffälligkeit in den letzten Monaten verzeichnen. Wieso die genannten Funktionen und Meldemöglichkeiten im Rahmen der "Recherche" Ihrer Testperson verborgen blieben und die Testperson nicht die Tipps des Beobachter gegen Chat-Anmache befolgt hat, ist aus unserer Sicht ein Rätsel.
Gemäss Ihrer Webseite können Opfer von Belästigungen die Täter melden. Frage: wie oft kommt es vor, dass solche Belästigungen gemeldet werden?
Belästigungen oder Geldangebote von/an Erwachsene werden von den Nutzern und Moderatoren mehrmals pro Woche gemeldet. Die betreffenden Pseudonyme werden zuerst auf ein korrektes Verhalten im Chat hingewiesen und im wiederholten Fall permanent gesperrt. Massive Vorfälle führen direkt zu einer permanenten Sperre. Seit der Übernahme der Platform durch die Community Engineering wurden 2926 männliche wie weibliche Besucher im Zusammenhang mit der Belästigung oder Beleidigung eines anderen Besuchers und weiteren Verstössen gesperrt. In der gleichen Zeit wurde kein Fall im Zusammenhang mit einem minderjährigen Besucher gemeldet.
Kam es in den letzten Monaten aufgrund des fragwürdigen Verhaltens vieler Chatteilnehmer zu polizeilichen Ermittlungen?
Seit der Übernahme der Platform durch die Community Engineering im Jahre 2008 kam es zu keinen polizeilichen Ermittlungen. Für Informationen zum Zeitraum vor der Übernahme wenden Sie sich bitte an die Cablecom. Wir stehen seit 2008 mit dem KOBIK in Verbindung und fordern wir Sie auf, uns umgehend Belege für Ihre Anschuldigungen vorzulegen, damit wir diesen nachgehen können.
Da Ihre Unterstellungen zudem im Zusammenhang mit einer Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, der journalistischer Sorgfaltspflichten sowie aufgrund der Tatsache, dass Ihr Arbeitgeber eine direkte Konkurrenz zu Swisstalk im Online-Werbemarkt darstellt, im Zusammenhang mit Art. 3 UWG in Verbindung mit Art. 9 UWG relevant ist, verlangen wir die Belege zu ihren Behauptungen und Ihre Stellungnahme zu den folgenden Fragen:
Sie werden hoffentlich verstehen, dass wir die Autorisierung, der zur Publikation vorgesehenen Äusserungen von Swisstalk bis zur Beantwortung unseren Fragen und dem Erhalt Ihrer Belege, von Ihnen verlangen.
Freundliche Grüsse
Swisstalk
Eingetragen von sysop am 29.06.2011
Werte Community,
Swisstalk hat von einem Journalisten der für den Beobachter schreibt, folgende Anfrage erhalten:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Der Beobachter berichtet in einer seiner nächsten Ausgaben über Chat-Plattformen und die Ihnen sicher bekannte Problematik der sexuellen Belästigung von Minderjährigen. In diesem Zusammenhang hat sich eine Testperson für den Beobachter in verschiedenen Plattformen als minderjähriges Mädchen eingeloggt, um das Verhalten der Chat-Teilnehmer und allfälliger Moderatoren zu analysieren.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auf folgenden Sachverhalt aufmerksam machen: Auf Ihrer Plattform waren die Ergebnisse ausnahmslos negativ. Unsere Testperson hatte sich an mehreren verschiedenen Tagen zu unterschiedlichen Tageszeiten (aber nie nach 22 Uhr) angemeldet. Darauf wurde die Testperson ausnahmslos von Männern kontaktiert, deren offensichtliches Interesse jungen, minderjährigen Frauen gilt. Teils waren die Männer sogar im Pensionsalter. Unsere Testperson wurde dabei in jedem Kontakt bereits nach wenigen Minuten entweder sexuell belästigt oder sogar massiv bedrängt. Die Kontakt suchenden Männer drängten jeweils auf ein Treffen, klar in der Absicht nach sexuellen Kontakten. Es wurde mehrfach Bargeld angeboten, wenn unsere minderjährige Testperson zu sexuellen Handlungen bereit gewesen wäre. In einem Fall wollte ein Mann mit einem grösseren Geldbetrag die Testperson zu Sex vor der Kamera locken. Er konnte aufgrund seiner gemachten Angaben zweifelsfrei als Anbieter harter Pornofilme identifiziert werden. Sämtliche geführten Dialoge wurden durch den Beobachter dokumentiert, die Männer gaben freimütig Bilder, Handynummern und E-Mail-Adressen bekannt, so dass sie auf ihre Autentizität geprüft werden können. In keinem einzigen Fall schritt ein Moderator ein.
Ich erlaube mir, Sie um eine Stellungnahme zu folgenden Punkten anzufragen:
- Offensichtlich dient Ihre Plattform dazu, dass (ältere) Männer unter dem Vorwand der harmlosen Plauderei ihre sexuellen Phantasien ausleben können und sich mit Hilfe Ihrer Plattform minderjährige Frauen treffen können. Oder noch schlimmer: Ihre Plattform dient Herstellern harter Pornografie als Rekrutierungshilfe. Frage: Widerspricht diese Tatsache nicht der auf Ihrer Webseite publizierten Absicht Ihrer Plattform?
- wie stellen Sie sicher, dass minderjährige Chat-Teilnehmerinnen nicht sexuell belästigt werden?
- Gemäss Ihrer Webseite können Opfer von Belästigungen die Täter melden. Frage: wie oft kommt es vor, dass solche Belästigungen gemeldet werden?
- Kam es in den letzten Monaten aufgrund des fragwürdigen Verhaltens vieler Chatteilnehmer zu polizeilichen Ermittlungen?
Für Ihre Stellungnahme danke ich Ihnen bestens.
Freundliche Grüsse
Otto Hostettler
Da Swisstalk kein Interesse daran hat, dass die ganze Community aufgrund des Fehlverhaltens einiger Nutzer in einen Topf geworfen wird, bitten wir die allfällig betreffenden Nutzer sich umgehend beim Support zu melden. Die betreffenden Nutzer haben bis zum 3. Juli die Möglichkeit den Sachverhalt aus eigener Sicht darzustellen und zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Vielen Dank.
Freundliche Grüsse
Swisstalk
Eingetragen von sysop am 13.08.2010
Neu verfügt Ihr über zwei neue Anzeige-Filter in den Chat-Einstellungen:Eingetragen von sysop am 05.08.2010
Neu könnt Ihr private Meldungen die an Euch gesendet werden, mit einem akustischen Ton unterlegen. Hierfür müsst Ihr in den Chat-Einstellungen lediglich die Check-Box "Ton" anwählen. Bitte beachtet, dass diese Funktion von den folgenden Browserversionen unterstützt wird: Firefox ab Version 3.5, Opera ab Version 10.60 und Safari ab Version 5.Eingetragen von sysop am 25.06.2010
Werte CommunityEingetragen von sysop am 17.06.2010
Geschätzte CommunityEingetragen von sysop am 27.05.2010
Der Bereich für Kontaktanzeigen im Swisstalk wurde überarbeitet und steht nun zu Eurer Verfügung. Die Suche nach Kontakten und das Erstellen der eigenen Anzeige wurde übersichtlicher gestaltet und die Bedienung stark vereinfacht. Swisstalk wünscht Euch viel Spass beim kennenlernen neuer Leute.Eingetragen von sysop am 24.08.2009
Werte Community
Swisstalk hat die Beschreibungsmöglichkeiten zu den Pseudos überarbeitet und erweitert. Es stehen Euch nun mehr Informationen zur Beschreibung zur Verfügung. Die Informationen zu Eurem Pseudo könnt Ihr entweder für alle anderen Community-Mitglieder oder nur für Eure Buddies freigeben. Bei Bedarf können diese aber auch als Geheim deklariert werden.
Zudem wurde die Distanzanzeige überarbeitet und wieder aktiviert. Die Anzeige veranschaulicht die Distanz zu einem jeweiligen anderen Pseudo in drei Stufen. Wenn ein Pseudo in einem dunkeln Balken angezeigt wird, dann wohnt es in derselben Region wie Du. Je heller der Balken wird, desto weiter weg lebt das andere Pseudo.
Für Fragen steht Euch der Support gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Swisstalk
Eingetragen von sysop am 23.02.2009
Geschätzte Community
Auf vielfachen Wunsch hin wurde die Auswahl an Anzeige-Möglichkeiten für den Chat um eine Option erweitert. Die neue Option "nur Öffentliche" wird Nutzern dienen, welche keine privaten Nachrichten empfangen möchten. Der Ausdruck diese Wunsches im Portrait sollte sich dadurch erübrigen.
Zusätzlich wurde ein neuer Chat "ab40" eingeführt.
Freundliche Grüsse
swisstalk
Eingetragen von sysop am 25.08.2008
Falls ihr nach dem Login einen leeren weissen Chat seht oder sonstige technische Anlaufschwierigkeiten mit dem Chat habt, bitten wir Euch als Erstes den Cache in Eurem Brwoser zu löschen. Anbei findet Ihr die entsprechenden Anleitungen:
Freundliche Grüsse
swissTalk